Was ist USIS?
Die «Ueberprüfung des Systems der Inneren Sicherheit der Schweiz» (USIS) ist ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen unter der Leitung der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) und des Präsidenten der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und –direktoren (KKJPD). Aufgabe der Projektgruppe USIS ist es, das gesamte System der inneren Sicherheit der Schweiz zu überprüfen, Mängel des heutigen Systems aufzudecken sowie Reorganisationsvorschläge und Lösungsansätze aufzuzeigen. USIS soll einerseits die heutige Aufgabenteilung auf Bundesebene (EJPD, EFD und VBS) auf ihre Zweckmässigkeit zur künftigen Aufgabenbewältigung überprüfen. Andererseits soll die Frage des zukünftigen Arbeitsbereichs und der Unterstellung des Grenzwachtkorps beantwortet werden.
Im April 2001 wurde mit dem ersten Bericht (USIS I) eine Analyse des Ist-Zustandes der Öffentlichkeit vorgestellt. Der zweite Bericht (USIS II) wurde im Oktober 2001 publiziert und stellt grobe Soll-Varianten und Sofortmassnahmen zur Behebung der festgestellten Mängel dar. Bis Herbst 2002 wurden die konkreten Varianten im Detail ausgearbeitet.
Mit dem Bericht USIS III wurde im Herbst 2002 die Detailstudie in rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Hinsicht vorgelegt. Der Bundesrat hielt am 6. November 2002 u.a. fest, dass aus finanzpolitischen Gründen die Armee dauerhaft und verstärkt zur Unterstützung im Bereich Grenz-, Konferenz- und Objektschutz eingesetzt werde. Die KKJPD war mit diesem Beschluss nicht einverstanden, weshalb am 14. Februar 2003 eine erste Aussprache und am 5. Mai 2003 eine Klausur zur Festlegung neuer politischer Leitplanken für USIS stattfand. Der daraus fliessende neue Auftrag des Vorsteher des EJDP und des Präsidenten der KKJPD vom 1. Juli 2003 zielt auf eine Optimierung des Systems der inneren Sicherheit mit den bestehenden Möglichkeiten (unter Einschluss der Möglichkeiten der Armee) im bestehenden Finanzrahmen.
Als Rahmenbedingungen wurden definiert:
Die Lösungen müssen für Bund und Kantone kostenneutral sein, wobei Umlagerungen möglich sind.
Es sind die praktischen Auswirkungen auf Entscheidungs- und Arbeitsabläufe zu untersuchen.
Es sind Schnittstellen und Reibungsflächen aufzuzeigen.
Darstellung der Kostenfolgen.
Überdies wurden folgende Eckwerte vorgegeben:
Keine einschneidenden Änderungen der heutigen Sicherheitsstrukturen.
Die Polizeihoheit bleibt bei den Kantonen.
Keine Mehrkosten für die Kantone und den Bund.
Der Sicherheitsstandard bleibt mindestens gewahrt.
Lösungen anstreben, die möglichst dem Grundsatz «1 Raum/1 Auftrag/1 Kommando» entsprechen.
Zwei neue Arbeitsgruppen wurden beauftragt, bis Ende November 2003 darzustellen, mit welchen Kräften in Zukunft die sicherheitspolizeilichen Aufgaben in Bundesverantwortung wahrgenommen werden könnten. Im Bereich Grenze besteht der Auftrag darin, ein Konzept vorzulegen, wie die Sicherheitsstrukturen der Schweiz bei einem allfälligen Beitritt zu Schengen/Dublin umgestaltet werden könnten. Dieser Bericht USIS IV wurde rechtzeitig fertig gestellt. Die politischen Entscheide dazu und der weitere Verlauf des Projekts werden voraussichtlich im März 2004 durch die verantwortlichen politischen Behörden festgelegt.