http://www.europa.admin.ch/nbv/info_mat/dossiers/d/schengen_faq.htm
Die Schweiz hat mit allen Nachbarstaaten Polizeizusammenarbeitsabkommen (mit unterschiedlich weitgehendem Inhalt) und Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. In Genf und auch in Chiasso gibt es Polizeikooperationszentren, in welchen Schweizer Polizei- und Grenzbeamte mit ihren Kollegen von ennet der Grenze eng zusammenarbeiten. Weiter existiert die Alpenländersicherheitspartnerschaft mit allen unseren Nachbarstaaten, die im Wesentlichen einen besseren Informationsaustausch auf Regierungsebene zum Ziel hat.
Zur Zeit führt die Schweiz Verhandlungen mit der Europäischen Union über eine Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Polizei und Asyl (auf der Basis der Schengener Übereinkommen und des Dubliner Übereinkommens). Durch eine Assoziation der Schweiz an Schengen hätte unser Land zum Beispiel Zugang zum Schengener Informationssystem, einer computergestützten Fahndungsdatenbank mit über 10 Millionen Datensätzen über gesuchte und vermisste Personen und vermisste oder gestohlene Gegenstände wie Autos, Waffen, Identitätsdokumente, etc. Dieses System würde den schweizerischen Polizei- und Grenzbeamten in Sekundenschnelle Auskunft darüber geben, ob eine angehaltene Person im EU-Raum zur Verhaftung ausgeschrieben ist und umgekehrt wäre es den schweizerischen Behörden möglich, eigenen Fahndungen innert kürzester Zeit europaweit zu verbreiten. Dank Schengen wäre die Schweiz mit den Polizeibehörden aller EU-Mitgliedstaaten vernetzt, statt wie heute nur mit den vier Nachbarstaaten.
Ein Anschluss an das Dubliner System hätte für die Schweiz den Vorteil, dass sie erkennen könnte, ob ein Asylsuchender bereits ein Asylgesuch in einem EU-Staat gestellt hat. Dies würde es erlauben, diese Person wieder an das entsprechende Land zurückzuweisen. Dadurch könnten Zweitasylgesuche verhindert, die Asylkosten zumindest beschränkt und die Bereitschaft in der Bevölkerung, wirklich verfolgten Personen Schutz zu gewähren, weiterhin erhalten werden.