Wie lange muss man noch warten bis USIS Resultate bringt?


Nach dem Zeitplan von USIS wird im Herbst 2003 der Schlussbericht USIS IV vorliegen. Die Umsetzung der Vorschläge für eine neue, zukünftige Ausgestaltung des Systems der inneren Sicherheit steht auf einem anderen Blatt. Im föderalistischen System der Schweiz wird der Zeitaufwand dafür voraussichtlich beträchtlich sein, weil zum Teil National- und Ständerat, die Landesregierung, aber auch Regierungen und Parlamente der 26 Kantone in die Entscheidungen mit einbezogen werden müssen.

USIS hat im Rahmen des zweiten Berichts im Herbst 2001 u.a. zeitlich vorzuziehende Massnahmen, so genannte Sofortmassnahmen, vorgeschlagen. Der Bundesrat und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) haben gestützt auf diese Anträge im Herbst 2001 die entsprechenden Sofortmassnahmen in den nachfolgenden Bereichen ausgelöst:

  • Sicherheit an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge
    Der Bund hat in letzter Zeit immer weniger Kräfte von den personell überstrapazierten Kantons- und Stadtpolizeikorps bekommen, um seine Aufgabe, die Gewährleistung der Sicherheitsmassnahmen an Bord von schweizerischen Luftfahrzeugen, erfüllen zu können.

    Bundesrat und KKJPD haben in diesem Bereich entschieden, zunächst mit den Kantonen und Städten, die weiterhin die Sicherheit an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge gewährleisten helfen möchten, bindende Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. Da die Anzahl nicht ausreichen wird, wurde zudem beschlossen, die Unterstützung des Grenzwachtkorps (GWK) und des Festungswachtkorps (FWK) im Bereich der Sicherheitsmassnahmen an Bord schweizerischer Luftfahrzeuge fortbestehen zu lassen.

    Der Vorstand der KKJPD bekräftigte am 13. Juni 2002 die Beschlüsse der KKJPD vom 11. April 1997 und vom 8. November 2001, die Sicherheit an Bord Schweizerischer Luftfahrzeuge durch Angehörige der Polizeikorps in Zukunft zu gewährleisten. Das weitere Vorgehen wird auf Verwaltungsebene zwischen Bundesamt für Polizei (fedpol.ch), KKPKS und einer Vertretung der KKJPD erörtert. Von den geplanten 70 Einsatzkräften des FWK haben 22 Tigers und 14 Foxes ihre Ausbildung abgeschlossen. Die Vorbereitung der rechtlichen Anpassungen wird im Rahmen der Arbeiten zur Kodifikation des Polizeirechts auf Bundesebene an die Hand genommen.

  • Erfüllung völkerrechtlicher Schutzpflichten
    Der Kanton Genf und die Stadt Bern erfüllen im Auftrag des Bundes und gegen Bezahlung durch ihn, dessen eigene polizeiliche Pflicht, die Botschaften in der Schweiz zu schützen. Der Kanton Genf und die Stadt Bern haben zu wenig vom Bund bezahltes Personal, weshalb Bundesrat und KKJPD sich im Herbst 2001 dafür ausgesprochen haben, der Stadt Bern zusätzliche 30 und dem Kanton Genf zusätzliche 15 Einsatzkräfte für Botschaftsbewachungen zur Verfügung zu stellen.

    Die Verhandlungen mit der Stadt Bern haben noch zu keiner neuen Vereinbarung geführt. Die Vereinbarung mit dem Kanton Genf zur Aufstockung des Botschaftsschutzkorps von 45 auf 60 Personen wurde vom Bundesrat am 26. Juni 2002 gutgeheissen und am 3. September 2002 von der Genfer Regierung unterzeichnet.

  • Gründung eines Gremiums zur Planung, Projektaufsicht und Standardisierung in der Informationsverarbeitung (PPS)
    Uneinheitliche Planungen und Beschaffungen der Informatikmittel in der Schweiz sind teuer und bieten zunehmend Schwierigkeiten im Kernbereich der inneren Sicherheit. Die Systeme sind untereinander nicht kompatibel und jeder Kanton und jede Stadt machen für sich allein Lagedarstellungssysteme und entwickeln Fallanalysesysteme.
    Gestützt darauf haben Bundesrat und KKJPD im Herbst 2001 beschlossen, ein einheitliches Gremium für die Planung, Projektaufsicht und Standardisierung in der Informationsverarbeitung (PPS) unter Einbezug aller Involvierten auf Stufe Bund und Kantone zu gründen.
    Die Einsetzungsverfügung für die Projektorganisation wurde von der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes und vom Präsidenten der KKJPD unterzeichnet und ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten.
  • Schaffung eines nationalen Polizeiindex
    Weiter haben Bundesrat und KKJPD im Herbst 2001 entschieden, es sei ein gesamtschweizerischer Polizeiindex zu schaffen. Es handelt sich dabei um ein Verzeichnis, in dem die Polizisten rund um die Uhr online feststellen können, ob gegen eine bestimmte Person in einem anderen Kanton allenfalls gleichzeitig ermittelt wird. Ein Polizeiindex erleichtert die effiziente nationale und internationale Strafverfolgung und die Rechtshilfe.
    In technischer Hinsicht stellt der Polizeiindex ein prioritäres Projekt des PPS dar. Vertreter von Bund und Kantonen haben mit der Planung des Polizeiindex begonnen, wobei es zunächst um die Beschreibung zur Eingrenzung der damit verbundenen rechtlichen Fragen geht. Weiter sind Kompatibilitätsfragen zu lösen und der Datenausstausch unter den Kantonen sowie zwischen Bund und Kantonen ist zu regeln.
  • Sicherstellung der Ausbildung am Schweizerischen Polizeiinstitut
    Das Schweizerische Polizeiinstitut in Neuchâtel (SPI) ist die einzige gesamtschweizerische polizeiliche Ausbildungseinrichtung. Sie ist zurzeit in unbefriedigenden Lokalitäten untergebracht und erfüllt die Anforderungen an eine zeitgemässe Polizeiausbildung in verschiedener Hinsicht nicht mehr. 


    Bundesrat und KKJPD haben deshalb im Herbst 2001 entschieden, die baulichen Vorhaben zum Ausbau des Schweizerischen Polizeiinstituts finanziell zu unterstützen.
    Es stellte sich jedoch heraus, dass die Teilfinanzierung eines Neubaus durch den Bund eine neue Bundesaufgabe darstellen würde, die eine neue bundesgesetzliche Grundlage erforderlich machen würde. Weiter erwies sich die Rechtsform des SPI als Stiftung als nicht geeignet, um dem Bund seiner finanziellen Beteiligung entsprechende Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte einzuräumen.